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Montag, 23. April 2018

Der Verbraucherdienst e.V. / Baser / HelpPhone – Eine Stellungnahme der Baser International

Liebe Besucher,

In einer Meldung vom 27. Oktober 2016 sagt uns der privatrechtliche Verein Verbraucherdienst e.V. auf seinen Internetseiten verbraucherdienst.com und verbraucherdienst.blogspot.de fortwährend nach, die Baser International Service GmbH hätte zur Kundenakquise eine 83-jährige Dame namens Frau G. ohne ihre Einwilligung angerufen mit dieser telefonisch einen Vertrag abgeschlossen.

Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen.

Da Ihr Vertrauen unsere Geschäftsgrundlage und für uns eine Herzensangelegenheit ist, beziehen wir an dieser Stelle etwas ausführlicher Stellung.

Kundenakquise mit Einverständnis

Zur Kundengewinnung stellt die Baser International ausschließlich interessierten Personen telefonisch ihre Leistungen vor, die zuvor ihre ausdrückliche Einwilligung für fernmündlich unterbreitete Produkt- und Dienstleistungsangebote erteilt haben.

Nach erhaltener Einwilligung zur telefonischen Andienung – wie in diesem Fall zum HelpPhone Notfalltelefon – erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme der Baser International, um das Produkt vorzustellen und gemeinsam im Gespräch zu entscheiden, ob das mobile Notrufkonzept des Angebots den Alltag des Interessenten bereichern kann. Für ältere Menschen ist es nicht selbstverständlich, einen Internetanschluss zu besitzen, geschweige denn das Interesse, sich selbständig durch die Informationsfülle im Internet zu kämpfen. Aus diesem Grund ist die fernmündliche Kontaktaufnahme zum Verbraucher eine naheliegende und angemessene Art, um unser Angebot vorzustellen.

Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften

Natürlich kennen und achten wir die gesetzlichen Vorschriften der Bundesnetzagentur sowie insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sonst würde die Baser International die strengen Kontrollen der Bundesnetzagentur nicht seit über 10 Jahren bestehen. Nur jemand, der eine ausdrückliche Einwilligung abgegeben hat, telefonisch für Produktangebote kontaktiert werden zu wollen, darf auch angerufen werden. Daran halten wir uns ausnahmslos. Alle Mitarbeiter der Baser International unterstehen regelmäßigen, strengen Kontrollen, damit unsere eigenen Geschäftsbedingungen und geltendes Recht nicht verletzt werden. Sämtliche Gespräche werden zudem mit dem Einverständnis des Interessenten aufgezeichnet.

Es kann dennoch immer einmal vorkommen, dass sich ein Gesprächspartner nicht mehr daran erinnert, wo er einmal ein zustimmendes Häkchen gesetzt oder wann er seine Einwilligung zur Kontaktaufnahme erteilt hat. In einem solchen Fall nehmen wir selbstverständlich Rücksicht und beenden das Gespräch.

Der Verbraucherdienst e.V. behauptet auf seiner Internetseite, dass in einem Tonbandmitschnitt eines angeblich mit Frau G. geführten Telefonates zu hören sei, dass "die Bestellung getätigt" worden sei. Zusätzlich sollen zwei Screenshots beweisen, dass die Baser International von Verbraucherzentralen abgemahnt wurde.

Diese fragwürdigen und auf für uns nicht nachvollziehbaren Tatsachen basierenden Anschuldigungen haben nach unserer Auffassung wohl vor allem einen Zweck: neue Kunden für den Verbraucherdienst e.V. zu gewinnen; einen Verein, der sich auf die Fahne schreibt, sozialschwache Verbraucher beraten und Hilfestellung bei gewerblicher Abzocke leisten zu wollen.

Die "Verbraucherfreundlichkeit" des Verbraucherdienst e.V.

Das will der Verbraucherdienst e.V. allerdings auch nur, sofern der Verbraucher zuvor zahlendes Mitglied geworden ist. Für die Aufnahme verlangt der privatrechtliche Verein nicht nur eine Aufnahmegebühr von 77,77 Euro, sondern eine andauernde, einjährige Mitgliedschaft, die mit insgesamt 180 Euro zu Buche schlägt. Wir zitieren aus dem Formular zum Mitgliedsantrag des Verbraucherdienst e.V.: "In dem Jahr, wo die Mitgliedschaft mindestens 12 Monate besteht", sei eine Kündigung mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum letzten Tag des Jahres möglich – verständlich ist das nicht. Wer vergisst, rechtzeitig bis Ende September eines Jahres, in welchem die Mitgliedschaft bereits besteht, zu kündigen, bei dem verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um noch ein weiteres Jahr. Gemeint könnte aber auch sein: Im ersten Jahr kann nicht gekündigt werden, da die Mitgliedschaft nicht schon 12 Monate besteht. Die Kündigung könnte also erst im darauffolgenden zweiten Jahr möglich sein. Dies würde eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft bedeuten – was für ein Kündigungssalat!

Hinzu kommt, dass sogar zahlende Mitglieder ihre Anwaltskosten selbst zu tragen haben. Zitat aus dem Antrag:"Die Mitgliedsbeiträge werden nicht für eine Einzelfallberatung erhoben."

Wir fragen uns: Würde der Verbraucherdienst e.V. anderen Unternehmen oder Vereinen diese komplizierten Klauseln ankreiden?

Stimmen zu den Methoden des Verbraucherdienst e.V.

Lesen Sie selbst, was andere Internetseiten über den Verbraucherdienst e.V. schreiben:

(Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Internetseiten via Link nicht verantwortlich sind und machen uns auch diese Inhalte nicht zu eigen. Es handelt sich um Fremdinhalte, die von uns nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft wurden. Verantwortlich sind die Betreiber der Internetseiten, die auch als Urheber im urheberrechtlichen Sinne gelten. Dies gilt auch für Zitate aus den jeweiligen Internetseiten.)

Mit Nachdruck möchten wir Ihnen nochmals versichern, dass sich die Baser International Service GmbH streng an alle gesetzlichen Vorgaben hält. Wir hoffen, mit unserem Notrufkonzept HelpPhone älteren und kranken Menschen eine Möglichkeit für mehr Sicherheit und Mobilität im Alltag geben zu können.

Damit möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Zeit und bei all unseren Kunden für Ihr Vertrauen bedanken!

Mahir Baser
Geschäftsführer
und das Team der Baser International Service GmbH

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